Extragebühr beim Tierarzt
Eine Klientin erzählte mir, dass sie bei keiner der im Raum Osterburken ansässigen tierärztlichen Firmen mehr spontan mit ihrem Hund vorstellig werden kann, ohne eine extra Gebühr von 50,-€ berappen zu müssen. Wenn der Hund also plötzlich massiv erkrankt ist oder einen Unfall hatte, wird neben dem eh schon üppigen tierärztlichen Honorar auch noch diese Extragebühr fällig.
Ich wollte es genauer wissen und kontaktierte die tierärztliche Landeskammer Baden-Württemberg, um mir sagen zu lassen, wie die GOT das legitimiert. Hier ist die Antwort von Frau Dr. Kübler dazu:
„In der Tat ist es so, dass es in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) eine Gebührenordnungsposition Nr. 39 gibt "Eilige Leistungen, die den Praxisbetrieb erheblich stören", die im Einfachsatz mit 41,04 Euro + 19 % MwSt. bewertet wird. Insofern sind die von Ihnen genannten 50,- Euro völlig in Ordnung.
Ich will Ihnen das kurz erläutern: Ein nicht angemeldeter Patient z.B. nach einem Unfall erfordert einen entsprechenden Aufwand zusätzlich zu den bereits bestellten Patienten und führt ggf. zu Mehrarbeit und Überstunden beim Praxispersonal (vor allem auch dann, wenn an einem Tag mehrere nicht angemeldete Patienten vorstellig werden).
Wir haben derzeit einen großen Fachkräftemangel in der Tiermedizin (so wie in anderen Bereichen auch) und bekommen keine Leute. Deshalb sind die Termine in Tierarztpraxen sowieso schon ziemlich eng getaktet. Zusätzliche Patienten sind eine erhebliche Störung im Praxisbetrieb, das kann ich Ihnen aus eigener Erfahrung versichern. Ich persönlich gehöre noch zu der Generation, die dann halt abends länger arbeitet (und um 20.00 Uhr die Praxis verlässt, obwohl die Sprechstunde doch nur bis 18.30 Uhr geht...). Doch die jüngeren Generationen sind zum Großteil nicht mehr bereit, Mehrarbeit und Überstunden zu leisten, selbst wenn man es ihnen bezahlen würde. Die wollen dann einen Freizeitausgleich. Aber das ist nicht nur in der Tiermedizin heutzutage so... schauen Sie sich gerne einmal in der Humanmedizin um, die haben die gleichen Probleme.
Es verschlimmert die Sache nur noch, wenn Tierhalter in den Praxen ausfällig werden (und das ist heute regelmäßig der Fall, dass man sich als Tiermedizinische Fachangestellte oder sogar als Tierarzt von Tierhaltern beschimpfen lassen muss). Wenn TFA's als auch Tierärztinnen und Tierärzte frustriert in andere Arbeitsbereiche wechseln, dann haben wir noch weniger Personal.
Ich hoffe, Sie können das nachvollziehen und geben meine Informationen an andere Tierhalter weiter.“
Mir stellt sich die Frage, wieso Personalknappheit eine extra Gebühr rechtfertigt. Wenn ein Teil der Sprechstunden ohne Termin für Erkrankungen und Unfälle angeboten würden, gäbe es vielleicht auch weniger Unmut auf Seiten der Tierhalter. Wenn das ein nennenswertes Phänomen darstellt, muss auch die Frage nach dem Warum des Unmuts erlaubt sein.
Ich habe es beispielsweise gar nicht geschätzt, wenn mein Hund zu diagnostischen Untersuchungen weggebracht und mir die Begleitung untersagt wurde. Sein Stress beim Röntgen oder Ultraschall war erheblich geringer, wenn ich dabei war und ich sehe keinen vernünftigen Grund, hier das Tier von seinem vertrauten Menschen zu trennen. Als zivilisierter Mensch würde ich deshalb zwar niemanden beschimpfen, aber wenn ich die Wahl habe, dann ziehe ich eine tierärztliche Behandlung vor, die mich an keiner Stelle ausschließt.