Ich las heute in der SZ ein Interview mit der humanen Verhaltenstherapeutin Laura Frey, die bei Groß und Klein Angst vor Hunden therapiert, siehe hier.
Je nachdem, was für einen Hund man hat, kann das ein seltenes oder häufiges Thema sein, zweibeinigen Artgenossen zu begegnen, die Angst äußern und erwarten, dass man als Hundehalter Maßnahmen ergreift. Mein Hund war riesig und dunkelgrau. Also hatten wir so etwas häufiger.
Bei allem Verständnis für die Hundeangst bei anderen Menschen muss auch die Frage erlaubt sein, wie viel Einschränkung von Hundehaltern in diesen Situationen verlangt werden kann. Ich bin nicht einig darin mit Frau Frey, dass ich partout meinen Hund in einem Freilaufgebiet anleinen und ablegen muss, wenn ein ängstlicher Passant vorüber gehen möchte.
Ja, es ist angemessen, den Hund zu sich zu rufen und bei sich zu halten, wenn man aneinander vorüber geht. Damit kann der ängstliche Mensch sehen, dass der Hund gehorcht und unter Kontrolle ist. Das finde ich dann aber auch ausreichend, denn für "Komfort" fühle ich mich nicht zuständig, wenn es eine erhebliche Einschränkung meines Hundes bedeutet - wohlgemerkt in Freilaufgebieten.
Ich habe mir in meinem Leben auch schon erlaubt, belehrende Ängstliche darauf hinzuweisen, dass sie gegen ihre Angst etwas tun können. Dann wäre die Begegnung für sie und für meinen Hund, der sie gar keines Blickes würdigte, angenehmer gewesen. Und den Empörten dieser Welt sei gesagt, dass ihre Angst kein universeller Maßstab ist, der allen Hundebesitzern gebietet, sofort ihre Hunde anzuleinen. Ich habe sicher zu stellen, dass mein Hund niemanden aktiv bedroht. Alles andere zähle ich unter "Verhandlungen" und nicht zu meinen Pflichten.